27 Nov Kundeninformation 12/24

 

Bunkerzuschlag für Binnenschiffsverladungen im Dezember 2024

Der vom CBRB, Rotterdam ermittelte Gasöl-Preisindex ist leicht gestiegen,
für Dezember 2024 wird der Bunkerzuschlag (BAF) auf Stufe 31 der Frankenbach-BAF-Skala gesetzt. Wir bitten freundlich um Kenntnisnahme. Die vollständige BAF-Skala finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage www.frankenbach.com

 

Update Congestion Situation in Rotterdam und Antwerpen

Wir möchten Sie zu den bestehenden Verzögerungen in den Seehäfen Antwerpen und Rotterdam informieren: Die Wartezeiten in Rotterdam belaufen sich derzeit auf bis zu 72 Stunden. In Antwerpen ergeben sich Wartezeiten von bis zu 48 Stunden.

Wir möchten daher erneut darauf hinweisen, dass Ankunftszeiten nicht garantiert werden bzw. Closings nicht gehalten werden können. Für alle daraus resultierenden Kosten (z. B. Demurrage und Detention) müssen wir daher vorsorglich jegliche Haftung ablehnen.

 

Terminalöffnungszeiten während der kommenden Feiertage/Weihnachtsfahrplan

Bitte berücksichtigen Sie die am 25.12. und 26.12. sowie am 01.01.2025 bevorstehenden Feiertage und die verkürzten Arbeitswochen (KW 52 und KW 1).

An diesen Tagen sind das FCT Containerterminal Mainz sowie das Büro geschlossen. Am 24.12. und 31.12. haben wir nur den halben Tag geöffnet.

Weiterhin haben wir in dem Zeitraum KW 52 – KW 1 einen eingeschränkten Ein- und Ausgang im Bahnverkehr sowie teilweise im Binnenschiffsverkehr.

Vom 30.12.2024 – 05.01.2024 findet kein Bahnverkehr von Mainz nach Rotterdam v.v. statt.

Bitte berücksichtigen Sie diese Einschränkungen bei Ihren Transportplanungen.

Wir bitten daher um frühzeitige Reservierung.

 

Umstellung bei der Verzollung in Antwerpen

Wir wurden von den Zollbehörden des Hafen Antwerpen informiert, dass am 02.12.2024 auf die sogenannte Phase 5 der NCTS umgestellt wird.

Diese Umstellung ist durch die Gesetzgebung der Europäischen Union vorgeschrieben. Mit dem Übergang ist unter anderem die Angabe einer 6-stelligen Warennummer in der Anmeldung verpflichtend.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, stets die Warennummern (HS-Code), die Rechnung und die Packliste anzugeben. Wenn Sie bereits jetzt eine Erklärung mit Warennummern abgeben, ändert sich für Sie wenig. Wenn Sie eine T1 verwenden, um die Europäische Union zu verlassen, ist es obligatorisch, eine

Ausgangszollstelle bei der Ausfuhr anzugeben.

 

Gerne stehen Ihnen unsere Customer Service Mitarbeiter für weitergehende Rückfragen zur Verfügung.

 

Frankenbach Container Service GmbH